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AGB allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Kundenaufträge (Privatkunden)
1. Der Auftrag gilt nach mündlicher oder schriftlicher Zusage (auch per Email, WhatsApp Nachricht, o.ä.) als erteilt und angenommen. Der Fotograf nutzt nach erteilter Zusage alle ihm übertragenen Daten zur Verarbeitung und Erfüllung des Auftrages. Sind in dieser Zeit Kosten angefallen und der Kunde tritt kurzfristig von dem Auftrag zurück, ist der Fotograf berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen.
2. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte gemäß Ziff. IV.
3. Der Kunde darf für private Zwecke wie zum Versenden der Bilder an Freunde und Familienangehörige, das digitale Bildmaterial vervielfältigen, ohne Zustimmung des Fotografen.
4. Jegliche Veränderung des Bildmaterials ist nicht erlaubt, weder das zuschneiden noch sonstige Veränderungen wie z.B. das Filtern mit Apps auf Handy und Computer.
5. Der Fotograf darf die entstandenen Aufnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung des Kunden veröffentlichen. Diese gilt sowohl für die Website des Fotografen, als auch für Plattformen und Soziale Netzwerke, sofern diese keine rechtsextremen, pornografischen oder ähnliche Inhalte verbreiten.

III. Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial, egal ob Auftragsarbeiten in Industrie und Werbung, oder Portraits für private Kunden, sowie Bildmaterial für Modelle bei TFP Shootings.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Das Bildmaterial wird bearbeitet und optimiert. Der Fotograf verpflichtet sich, das bearbeitete Bildmaterial innerhalb von 12 Wochen zu liefern.
4. Unbearbeitetes Bildmaterial dient nur zur Vorschau und Auswahl und wird weder herausgegeben, noch darf es vom Kunden in irgendeiner Form verwendet werden.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht (bei Industrie, Werbung, o.ä.: zur Verwendung für vorab besprochene Verwendungszwecke, sofern nicht anders vereinbart, z.B. Veröffentlichungen im Internet und/oder Printmedien)
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Jede Weitergabe des Bildmaterials an Dritte zur Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis des Fotografen und muss gegebenenfalls vergütet werden.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Composing, Montage o.ä. zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt durch die vollständige Bezahlung aller Zahlungsansprüche des Fotografen.

VI. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.


VII. Honorare / Kosten für Bildmaterial
1. Es gilt für Auftragsarbeiten für Privatkunden die sich in der Preisliste befindlichen Paketpreise. Die Kosten für jede weitere bearbeitete Datei umfassen X€ (nach Absprache) pro Datei in voller Auflösung.
2. Für Firmenkunden gilt ein Tagessatz von X€ (nach Absprache) für das Fotografieren, sowie X€ (nach Absprache) für die Nachbearbeitung.
3. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
5. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

VIII. Aufwandsentschädigungen / Geld-Zurück-Forderungen
1. Ist der Kunde mit dem angefertigtem Bildmaterial unzufrieden, so kann er einen Anteil des Honorars zurückfordern. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die erbrachte Dienstleistung abzüglich des Bildmaterials in Rechnung zu stellen. Ist das Honorar bereits bezahlt worden, so ist der Fotograf berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die erbrachte Dienstleistung einzubehalten.
2. Der Fotograf behält sich vor, im Falle einer Rückforderung des Honorars zuerst einen zweiten, kostenlosen Termin anzubieten. Ist der Kunde danach bereit, Bildmaterial zu bestellen, fallen keine weiteren Kosten als das zuvor vereinbarte Honorar an. Ist der Kunde nicht bereit, Bildmaterial zu bestellen, so fällt eine Aufwandsentschädigung für den ersten Termin an gemäß Ziff. VIII. 1.

IX. Gutscheine
1. Gutscheine können nicht zurückgegeben oder ausbezahlt werden.
2. Gutscheine, die für ein spezielles Paket gelten oder im Rahmen einer Aktion erworben werden, gelten ab Ausstellungsdatum ein Jahr. Nach Ablauf der Frist wird der für den Gutschein bezahlte Geldwert verrechnet.
3. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 3 Jahren wird der Gutschein nicht mehr akzeptiert.

X. TFP Shootings
!. Alle beteiligten Parteien halten sich an die in denen vom Fotograf ausgestellten Verträgen stehenden Vertragsbedingungen. Ist das nicht der Fall, ist die jeweils vom entstehenden Schaden betroffene Partei erlaubt, den Vertragspartner darauf hinzuweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
2. Jegliche Veränderung des Bildmaterials ist nicht erlaubt, weder das zuschneiden noch sonstige Veränderungen wie z.B. das Filtern mit Apps auf Handy und Computer.
3. Wie schon im Vertrag erwähnt, ist der Fotograf bei jeglicher Veröffentlichung des Bildmaterials zu erwähnen. Veröffentlicht werden darf nur vom Fotografen freigegebenes und mit Logo des Fotografen versehenes Bildmaterial.

XI. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

XII. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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